Auswertungen & Abschlüsse

Immer wieder stoßen wir auf die Ansicht, Auswertungen & Abschlüsse seien ausschließlich für das Finanzamt und sonst ohne Sinn. Dem widersprechen wir hier ausdrücklich.

In erster Linie dienen Auswertungen & Abschlüsse der Steuerung Ihres Unternehmens. Sie sind die Grundlage für Planungen und Analysen. Sie helfen Hindernisse auf dem Weg zum Erfolg aus dem Weg zu schaffen und dabei, Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Dementsprechend ist auch der Bedarf an Auswertungen. Wir erstellen für Sie alle Auswertungen, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Buchhaltungsdaten.

BWA
Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) geben Ihnen dabei einen ersten Überblick über Ihr Unternehmen. In der Regel werden sie monatlich aufgestellt. Unsere BWAs enthalten für gewöhnlich mindestens auch die periodengerechten Buchungen der Abschreibungen. Nach Vereinbarung nehmen wir gern auch weitere unterjährige Abgrenzungsbuchungen, z. B. Rechnungsabgrenzungen von jährlichen Versicherungszahlungen auf die jeweiligen Monate, vor. Auffälligkeiten in der BWA können und sollten danach im Rahmen tiefergehender Analysen untersucht werden.

Jahresabschluss
Als Jahresabschluss bezeichnen wir die formal vollständige Auswertung der gesamten Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens, einschließlich aller Jahresabschlussbuchungen. Auf dieser Grundlage erfolgen Steuererklärung und Steuergestaltungen. Durch Rechtsänderungen der letzten Jahre/Jahrzehnte kommt es nur noch selten vor, dass so genannte „Einheitsbilanzen“ (Steuerbilanz=Handelsbilanz) ausreichen, da die Ansatz- und Bewertungsvorschriften durchaus unterschiedlich sind. Wir fertigen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht an. Ausgehend von den Handelsbilanzen entwickeln und erstellen wir für Sie die Steuerbilanzen und übermitteln diese auch als elektronische Bilanz (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung.

Mahnwesen
Teil der Auswertung kann auch die Aufstellung offener Posten Ihrer Kunden bei Ihnen sein, die wir Ihnen zeitnah zur Unterstützung Ihres Mahnwesens liefern.

Den Umfang der Tätigkeit, den wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen, können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit uns vereinbaren. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige