Betriebsprüfung

Das Wort Betriebsprüfung, im Fachjargon auch Außenprüfung genannt, löst so gut wie ausnahmslos bei Steuerzahlern ungute Gefühle aus, selbst wenn an sich nichts zu befürchten ist. Wie auch bei fast allen anderen Interventionen des Finanzamts gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich so rasch wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Sie auf die Betriebsprüfung so gut wie möglich vorbereiten können. Gern stehen wir Ihnen auch während der Betriebsprüfung zur Seite. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten.

Art und Umfang
Die Betriebsprüfungen beziehen sich in der Regel auf bestimmte Steuerarten und Steuerzeiträume. Wichtig für Sie ist, daß die Betriebsprüfung auch ermitteln muß, ob Sie eventuell zuviel Steuern bezahlt haben. Typische Prüfungen sind neben der klassischen Betriebsprüfung, die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Nicht alle Prüfungen nimmt das Finanzamt vor. Die Prüfung der Sozialversicherung wird vom Rentenversicherungsträger durchgeführt. Auch hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite. Der Umfang der Prüfung muß Ihnen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden. Der Prüfer ist nicht berechtigt, andere Steuersachverhalte zu prüfen.

Mitwirkungspflichten
Selbstverständlich müssen Sie dem Steuerprüfer Zugang zu den benötigten Unterlagen gewähren. Das schließt auch alle digitalen Daten ein. Außerdem müssen Sie eine Betriebsbesichtigung ermöglichen.

Vorbereitung & Ablauf der Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung sollte gründlich vorbereitet werden. Nicht nur die notwendigen Dokumente, sollten bereitstehen, auch der Ort der Betriebsprüfung will mit Bedacht ausgewählt werden. Die Betriebsprüfung kann in Ihren Räumen stattfinden. Das ist jedoch nicht immer vorteilhaft. In den meisten Fällen bietet es sich an, die Betriebsprüfung bei uns in der Kanzlei durchzuführen. Mittlerweile finden Prüfungen jedoch auch immer häufiger in der Amtsstelle des Prüfers statt.

Sorgen Sie in jedem Falle für ein angenehmes freundliches Klima während der Betriebsprüfung und geben Sie dem Prüfer die Unterlagen, die er benötigt. Achten Sie auch darauf , dass Ihnen keine Fehler unterlaufen. Sie müssen dem Prüfer zum Beispiel keine Auskünfte und Unterlagen erteilen, die nicht Gegenstand der Prüfung sind. Rufen Sie uns an, damit wir Sie bei der Vorbereitung unterstützen können.

Den Umfang der Tätigkeit, den wir für Sie übernehmen, können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit uns vereinbaren. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige