Buchführung

Mit der Buchführung beginnt im Steuerwesen alles. Die Belegerfassung und Verwaltung wird zwar von vielen Unternehmen als notwendiges Übel gesehen, doch sie legt den Grundstein für die Steuerung und Entwicklung Ihres Unternehmens. In jedem Falle bildet die Buchführung die Grundlage für die Steuergestaltung und ohne sie ist natürlich auch keine Steuererklärung möglich. Jedes Unternehmen sollte daher der Buchführung einen entsprechenden Wert beimessen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen Buchführungsbausteine an, die sich komplett an Ihren Bedürfnissen orientieren. Wir übernehmen auf Wunsch Ihre gesamte Buchführung oder Teile davon, ganz so, wie es für Ihre Arbeitsabläufe optimal ist.

Zur Buchführung bieten wir auch die Abwicklung der Lohnbuchführung (außer Baulohn) und die Erstellung und Einreichung der Steuervoranmeldungen an.

Die Buchführung können wir sowohl in der klassischen Art und Weise durchführen, bei der wir Ihre Belege erhalten und erfassen, als auch in der von uns empfohlenen elektronischen Variante.

Dass Sie Ihre Belege im eigenen Haus behalten, ständig darauf Zugriff haben und diese auch in der Regel schneller verfügbar machen können ist nur ein Vorteil der elektronischen Buchführung. Zudem werden heute viele Belege mit Thermodruckern erstellt und verlieren dadurch innerhalb der Aufbewahrungsfrist ihre Lesbarkeit.

Wir passen unseren Leistungsumfang auf Ihre Bedürfnisse an, damit Sie die Zeit nutzen können, um Ihr Geschäft noch erfolgreicher zu betreiben.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de . Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige