Einspruch

Haben Sie Zweifel an einer Entscheidung bzw. am Verhalten der Finanzbehörde oder anderer Verwaltungsbehörden? Dann sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten dagegen Einspruch oder Widerspruch einzulegen. Möglicherweise bleibt auch nur direkt der gerichtliche Einspruch. Wir stehen wir Ihnen gern zur Seite und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Bitte nehmen Sie so schnell wie möglich mit uns Kontakt auf, denn beim Einspruch sind Fristen zu beachten und der Einspruch will besprochen und gut vorbereitet sein.

Ihr gutes Recht
Gegen alle Handlungen und Maßnahmen der im Rahmen der Steuerverwaltung tätigen Behörden steht jedem Betroffenen das Recht auf Überprüfung der Maßnahme zu. Dieses Recht wird sogar durch den Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert. Mit dem Einspruch beginnt im Steuerrecht das außergerichtliche Streitverfahren.

Ein Einspruch führt zunächst zur erneuten Überprüfung der Steuerentscheidung. Das geschieht in der Regel durch den Bearbeiter, der auch bisher schon mit dem Fall betreut war. Der Bearbeiter prüft, ob ihm bei der Bearbeitung Fehler unterlaufen ist. Sollte das der Fall sein, ergeht ein geänderter, sogenannter Abhilfebescheid, mit dem sich dann auch der Einspruch erledigt hat.

Komplexer Sachverhalt
Unglücklicherweise stellt sich das Problem meist komplexer dar und bedarf einer aufwändigeren Bearbeitung, die dann häufig von einer Rechtsbehelfsstelle (RBST) bearbeitet wird. Diese Rechtsbehelfsstellen beschäftigen sich nur mit Einsprüchen und evtl. anstehenden Klagen von Steuerpflichtigen.

Sollte die RBST Ihrer Auffassung folgen, gibt sie z. B. mit einem geänderten Steuerbescheid Ihrem Einspruch statt, ist sie der Auffassung, der Einspruch sei unbegründet, weist sie diesen zurück. Damit sind dann grundsätzlich die außergerichtlichen Einspruchsmöglichkeiten erschöpft.

In einem solchen Fall bleibt Ihnen nur der Weg zum Finanzgericht, bei dem wir Sie ebenfalls gern unterstützen. Nähere Informationen zu Finanzgerichtsverfahren finden Sie → hier.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

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