Gerichtliche Steuerstreitverfahren

Ihr Einspruch ist abgewiesen und Sie wollen sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben? Alle außergerichtlichen Möglichkeiten sind erschöpft?

In einem solchen Falle bleibt Ihnen nur das Klageverfahren. Wir prüfen und besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage, erheben diese und vertreten Sie vor allen Instanzen.

Die Finanzgerichtsbarkeit
Für die Mehrheit der unterschiedlichen Steuern in Deutschland gibt es eine besondere Gerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit. Die Erhebung der Klage gegen Entscheidungen der Finanzämter oder Kindergeldkassen muss in diesen Fällen bei dem jeweils zuständigen Finanzgericht erfolgen.

Die Finanzgerichtsbarkeit besteht aus dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof. Eine weitere untere Instanz, wie beim Zivilgericht gibt es hier nicht. Zwar treffen auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Steuerrecht haben, sie gehören jedoch nicht zur Finanzgerichtsbarkeit. In NRW gibt es die Finanzgerichte in Münster, Köln und Düsseldorf. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Regierungsbezirk. Das Finanzgericht Münster ist zusätzlich für die Regierungsbezirke Arnsberg und Detmold zuständig.

Andere Gerichtsbarkeiten
Es gibt Fälle, für die die Finanzgerichtsbarkeiten nicht zuständig sind. Steuerstrafsachen werden von den Amts- und Landgerichten bearbeitet, Klagen gegen kommunale Steuern werden vor den Verwaltungsgerichten geführt. Vor diesen Gerichtsbarkeiten können wir sie ebenfalls vertreten.

Auch hier sollte möglichst zeitnah Kontakt zu uns aufgenommen werden, damit Fristen für die Erhebung der Klage eingehalten werden können.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
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Steuerstreit-verfahren

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  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
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Steuerstrafrecht
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