Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte
In einem Urteil aus dem Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitig gültige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2022 ist es soweit, Immobilien-, Baulandbesitzer und Erbpachtberechtigte sind verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Gern unterstützen wir Sie bei der Abgabe Ihrer Feststellungserklärung.
Bewertungsgrundlagen
Der überwiegende Teil der Bundesländer folgt zwar in seinem Berechnungsmodell dem sog. „Bundesmodell“, einige Länder haben jedoch eigene, abweichende Regelungen. Allen Regelungen ist jedoch gemein, dass es zu einer Neubewertung der Berechnungsgrundlagen kommt. Ausgehend vom Bundesmodell wird die Steuer auf Basis folgender Daten errechnet:
- Grundstücksgröße
- Grundstücks- bzw. Gebäudeart
- Lage des Grundstücks (Gemarkung und Flurstück)
- Alter des Gebäudes bzw. Baujahr
- Wohn- und Nutzfläche
- Nettokaltmiete (Rohertrag)
- Bodenrichtwert
Fristen
Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte muß in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Wir empfehlen jedoch, bereits jetzt mit der Vorbereitung dafür zu beginnen. Auf dieser Basis wird dann ab 2025 die Grundsteuer erhoben. Das kann je nach Berechnung zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung bei der Grundsteuer führen. Alle sieben Jahr ist eine Neubewertung der Bewertungsgrundlagen vorgesehen.
Die Nichtabgabe der Erklärung zieht die üblichen Folgen, insbesondere Verspätungszuschläge nach sich. Ob die Finanzämter in diesem Falle kulanter sind, bleibt abzuwarten. Wir raten jedoch davon ab, es darauf ankommen zu lassen.
Leistungsbaustein „Grundsteuer“
Da die Ermittlung der einzelnen Bestandteile zur Berechnung (Wohnfläche, Nummer der Flurstücke, evt. zu korrigierende Bodenrichtwerte,…) sehr umfangreich und komplex sein, kann sollte sie durch fachlich fortgebildetes Personal erfolgen, zumal die Auswirkungen des einmal festgestellten Wertes über Jahre hinweg betrachtet werden müssen. Wir bieten Ihnen die Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes als gesonderten Leistungsbaustein an.
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter
0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an
steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.