KTSR Abgabe Steuererklärungen

Steuererklärung

Wir erstellen für Sie alle anfallenden Arten von Steuererklärungen. Neben der klassischen Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Selbständige, Vermieter, Unternehmer, etc., fertigen wir ebenfalls Körperschaftssteuererklärungen für juristische Personen sowie Feststellungserklärungen für z.B. Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften an.
 Auch die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen sowie Steuervoranmeldungen werden durch uns regelmäßig erstellt. 
Neben diesen wohl „bekanntesten“ Steuererklärungen erstellen wir u.a. auch Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen. 

Auf Basis der Steuererklärung führt das Finanzamt die sogenannte Veranlagung durch, die dann mit der Erteilung eines Steuerbescheides abgeschlossen wird. Steuerveranlagung meint also die Durchführung der Besteuerung mittels der in der Steuererklärung angegebenen Zahlen und Informationen. Daher werden die Stellen innerhalb der Finanzämter, die für die Bearbeitung der Steuererklärungen zuständig sind in der Regel auch „Veranlagungsbezirke“ (Abkürzung „VBZ“) oder „Veranlagungsstellen“ (Abkürzung „VST“) genannt.

Zu beachten ist, dass selbstverständlich alle geltend gemachten Ausgaben dennoch belegbar sein müssen und entsprechende Unterlagen bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden.

E-Bilanz
Auch und gerade im Bereich der Steuerverwaltung haben die elektronischen Möglichkeiten inzwischen einen festen Platz erhalten. So ist für den Großteil der Steuerbürger inzwischen die elektronische Abgabe von Steuererklärungen zur Pflicht geworden. Im Bereich der Unternehmen gilt dies auch für die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an die Finanzverwaltung, die „E-Bilanz“. Wir erstellen für Sie die entsprechenden Steuererklärungen und übermitteln die elektronischen Daten an die Finanzverwaltung.

Vorausgefüllte Steuererklärung
Zwischenzeitlich gibt es auch die so genannte„vorausgefüllte Steuererklärung“. Hierbei werden die durch die verschiedenen, zumeist öffentlichen Stellen an die Finanzverwaltung übermittelten Daten (Renteneinkünfte, Arbeitslosengeld I, Krankenversicherungsbeiträge, etc.) durch diese bereit gestellt und können abgerufen werden. Auch hierbei gilt es jedoch, dass Fehler in diesen Daten nicht ausgeschlossen werden können und daher durch fachlich versierte Personen überprüft werden sollten. →Hier erhalten Sie weitere Informationen zur vorausgefüllten Steuererklärung.

Benötigen Sie Beratung bei Ihrer Steuererklärung? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Den Umfang der Tätigkeit, den wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen, können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit uns vereinbaren. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige