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Steuergestaltung

Die Steuergestaltung ist die Königsdisziplin der Steuerberatung. Hofft doch jeder Steuerpflichtige durch das Ausschöpfen legaler Möglichkeiten seine Steuern so niedrig wie möglich zu halten. Abgesehen davon, dass die Steuergestaltung natürlich auch Grenzen hat, gibt es auch einige Bedingungen, die für eine erfolgreiche Steuergestaltung unerlässlich sind.

Voraussetzung für eine gelungene Steuergestaltung ist nicht nur eine genaue Kenntnis der Vermögens- und Ertragslage des Mandanten, in den allermeisten Fällen findet eine Steuergestaltung sogar VOR Beginn der Steueraktivitäten statt, auch wenn vielen Steuerpflichtigen das häufig nicht bewusst ist, da bereits geringfügige Details in der Gestaltung massive und langfristige Auswirkungen auf die Steuerlast haben.

Daher ist unsere Empfehlung: wenn Sie steuerlich relevante Vorhaben planen, lassen Sie sich vorher von uns beraten, damit wir Ihre Steuerlast minimieren können.

Vertragsgestaltung
Verträge können zwar grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden, speziell wenn sie steuerrechtliche Wirkung entfalten sollen, sollten sie jedoch unbedingt schriftlich fixiert werden. Zudem ist für den Abschluss eines Vertrages auch juristische Expertise erforderlich, über die wir in Personalunion durch die Kanzlei Webers verfügen. Vertragsgestaltungen sind ein Mittel Steuern zu gestalten. Typisches Beispiel sind Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen. Hier können Sie zwar Steuern sparen, das Finanzamt wird solche Verträge jedoch kritisch prüfen. Diese Verträge müssen daher sehr sorgfältig gestaltet werden, um vor dem Finanzamt zu bestehen.

Rechtsformberatung
Die Gestaltung der Rechtsform hat die umfassendste Auswirkung auf die Steuergestaltung, da z. B. für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften vollkommen unterschiedliche Besteuerungsmechanismen greifen. So zählt das Geschäftsführergehalt einer Kapitalgesellschaft  zu den Kosten, das einer Personengesellschaft jedoch nicht. Dadurch erhöht sich bei gleichen Voraussetzungen bei Personengesellschaften die Gewerbesteuer. Da spätere Änderungen der Rechtsform sehr kostenträchtig sein können, ist es gerade hier von großer Bedeutung sich im Vorfeld der Gründung umfassend beraten zu lassen.

Unternehmenskauf/-verkauf
Unter Unternehmenskauf fallen auch alle Varianten von Übertragungen, Teilverkäufen und Unternehmensbeteiligungen. Besonders anspruchsvoll ist diese Art der Steuergestaltung, da hier neben der Transaktionsstruktur auch die Vertragsgestaltung erhebliche steuerliche Auswirkung hat. Hinzu kommt noch, dass die Interessen von Käufer und Verkäufer beim Unternehmensverkauf sehr unterschiedlich sein können. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge kommen oft auch Befindlichkeiten des Verkäufers ins Spiel. All das führt dazu, daß ein Unternehmenskauf häufig ein langfristiges Projekt ist, das mit äußerster Sorgfalt angegangen werden will, auch weil die zur Diskussion stehenden Steuerlasten so hoch sein können, dass sie die Möglichkeiten des Unternehmensverkäufers übersteigen.

Immobilienkauf/-verkauf
Immobilienverkauf scheint auf den ersten Blick eine steuerlich überschaubare Aufgabe zu sein, doch auch hier lauern steuerliche Herausforderungen. Findet zum Beispiel eine Übertragung im Rahmen einer Scheidung oder eines Voraberbes statt, beginnt die 10-jährige Frist in der die Spekulationssteuer beim Verkauf fällig wird, von neuem. Jedoch auch die Einbindung eines Immobilienkaufs in ein unternehmerisches Gesamtkonzept birgt einige Fallstricke, bietet jedoch auch Möglichkeiten, der Steuergestaltung, bei der wir Sie gern unterstützen.

Existenzgründung
Die Existenzgründung berührt oft mehrere Bereiche der Steuergestaltung. Neben der Vertragsgestaltung und der Rechtsformberatung kann die Existenzgründung durchaus mit einem Unternehmenskauf verbunden sein. Da Existenzgründer oft unerfahren sind in den rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Angelegenheiten brauchen sie eine besonders sorgfältige und umfassende Beratung auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Ganz gleich, wie wir Ihnen im Rahmen der Steuergestaltung zur Seite stehen können, wir unterstützen Sie bei der Steuergestaltung. Dabei profitieren Sie von der Tatsache, daß sie immer mit dem Juristen und dem Steuerberater in einer Person sprechen. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
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Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
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Steuerstreit-verfahren

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  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige