Steuerstreitverfahren

Nicht immer sind die Finanzbehörden mit Ihren Erklärungen und Gestaltungen einverstanden. Auch und gerade in diesem Falle können wir Ihnen helfen. Steuerstreitverfahren und Steuerstrafverfahren sind eine besonderer Kernkompetenz der KTSR.

Steuerstreitverfahren beginnen in der Regel mit dem Einspruch gegen den Steuerbescheid. Wird dem auf letzter außergerichtlicher Ebene nicht stattgegeben, bleibt Ihnen der Klageweg. Hier können wir Sie vom einfachen Einspruch bis zum Verfahren vor dem Bundesfinanzhof vertreten.

Im Rahmen eines Steuerstreits kann Ihnen die Finanzverwaltung auch strafrechtliche Vergehen vorwerfen. Dadurch bewegen wir uns im →Steuerstrafrecht, bei dem wir Sie ebenfalls unterstützen.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige