Durchsuchung durch die Steuerfahndung

Oft werden Sie von der Einleitung eines Verfahrens erst durch eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten überrascht. Sobald Sie von einem Steuerstrafverfahren gegen sich erfahren, nehmen Sie daher umgehend Kontakt mit uns auf. Grundsätzlich ist auch ein Steuerberater in Steuerstrafsachen als Verteidiger zugelassen. Bei uns werden Sie von einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt in einer Person vertreten.

Sofortmaßnahmen
Rufen Sie uns im Falle einer Durchsuchung sofort an! Wir geben Ihnen erste Verhaltenstipps und versuchen uns im Anschluss mit dem Leiter der Ermittlungen vor Ort abzusprechen, ob ein Abwarten mit dem Beginn der Durchsuchung bis zu unserem Eintreffen möglich ist. Wir werden uns dann umgehend zum Ort der Durchsuchung begeben, um Ihnen zur Seite zu stehen.

Durch die sofortige Einschaltung des Verteidigers kann sichergestellt werden, dass Ihnen oder anderen Personen aus Ihrem Umfeld beim Umgang mit den Behörden kein Fehlverhalten unterläuft oder dieses zumindest erkannt und protokolliert wird.

Auf  Verwertungsverbote achten
Sollten sich die Ermittlungsbehörden gravierend und nachweisbar falsch verhalten, kann hieraus unter Umständen ein Verbot der Nutzung des durch die fehlerhafte Maßnahme gewonnenen Wissens entstehen, das so genannte Verwertungsverbot.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
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