ktsr grundsteuerreform

Grundsteuer und steuerliche Wertermittlung für Grundstücke

Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte
In einem Urteil aus dem Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitig gültige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seit dem Jahr 2022 ist es soweit, Immobilien-, Baulandbesitzer und Erbpachtberechtigte sind verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Gern unterstützen wir Sie bei der Abgabe Ihrer Feststellungserklärung.

Bewertungsgrundlagen
Der überwiegende Teil der Bundesländer folgt zwar in seinem Berechnungsmodell dem sog. „Bundesmodell“, einige Länder haben jedoch eigene, abweichende Regelungen. Allen Regelungen ist jedoch gemein, dass es zu einer Neubewertung der Berechnungsgrundlagen kommt. Ausgehend vom Bundesmodell wird die Steuer auf Basis folgender Daten errechnet:

  • Grundstücksgröße
  • Grundstücks- bzw. Gebäudeart
  • Lage des Grundstücks (Gemarkung und Flurstück)
  • Alter des Gebäudes bzw. Baujahr
  • Wohn- und Nutzfläche
  • Nettokaltmiete (Rohertrag)
  • Bodenrichtwert

Leistungsbaustein „Grundsteuer“
Wir bieten Ihnen die Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes als gesonderten Leistungsbaustein an.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf unter 0521-977 956-0 oder senden Sie eine Mail an steuern@ktsr.de. Wir beraten Sie gern.

Was wir für Sie tun können

Steuererklärung
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Digitalisierung
  • BWA
  • Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärung
Steuerberatung
  • Die zweite Meinung
  • Unternehmenskauf
  • Immobilienkauf
  • Vertragsgestaltung
  • Rechtsformberatung
  • Existenzgründung
Steuerstreit-verfahren

  • Betriebsprüfung
  • Einspruch
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
  • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Selbstanzeige